Aufgabe der Volksanwaltschaft ist es, auf Grund von Beschwerden oder von Amts
wegen Missstände in der Verwaltung des Bundes und – auf Grundlage
landesverfassungsgesetzlicher Ermächtigungen (Bgld, Krnt, Nö, Oö, Sbg, Stmk,
Wien) – der Länder, einschließlich des eigenen Wirkungsbereichs der Gemeinden,
festzustellen. In diesem Zusammenhang hat die Volksanwaltschaft auch wichtige,
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