Wirkungen der Mindestlohnregelungen für Wäschereidienstleistungen im Objektkundengeschäft
Tóm tắt
Die Mindestlohnregelungen für Wäschereidienstleistungen im Objektkundengeschäft betreffen Wäschereien, die mehr als 80 % ihres Umsatzes mit gewerblichen Kunden erzielen. Die Wirkungen konnten aufgrund gravierender Datenmängel nur deskriptiv und auf der Basis eigener Erhebungen (Betriebsbefragung, Betriebsfallstudien und Experteninterviews) untersucht werden. Die Ergebnisse der Evaluation legen nahe, dass die Auswirkungen der Mindestlöhne auf die Entlohnung durchaus beachtlich waren. In etwa einem Drittel der Mindestlohn-Betriebe mussten in Folge der Mindestlohnregelungen Löhne erhöht werden, in Ostdeutschland sogar in zwei Drittel der Betriebe. In gut 31 % der Betriebe mit Lohnerhöhungen wurden auch die Löhne in den höheren Lohngruppen angehoben. Nennenswerte Wirkungen auf Beschäftigung und Wettbewerb durch die Einführung der Mindestlohnregelungen konnten dagegen nicht festgestellt werden. Vor allem die Betriebsfallstudien ergaben, dass andere Faktoren als wettbewerbsrelevanter eingeschätzt werden. Die repräsentative Betriebsbefragung hat gezeigt, dass offenbar auch eine Grauzone beim Geltungsbereich des Mindestlohns existiert. Manche Betriebe bezeichneten sich als mindestlohnpflichtig, obwohl sie nach eigenen Angaben einen Umsatzanteil mit gewerblichen Kunden von 80 % oder weniger hatten. Andere Betriebe sahen sich nicht an den Mindestlohn gebunden, obwohl sie ihren Umsatzanteil im Objektkundengeschäft auf über 80 % bezifferten. Diese Unsicherheiten könnten an unklaren Abgrenzungskriterien des Geltungsbereichs der Mindestlöhne und Informationsmängeln liegen. Auch von Seiten der Kontrollbehörden wurde auf Abgrenzungsprobleme verwiesen, die die Aufdeckung von Verstößen erschweren.
Tài liệu tham khảo
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