In welchem Umfang muß der Chirurg einen Unfallpatienten über zur Wahl stehende Behandlungsmöglichkeiten aufklären? Erläuterung eines für die Unfallheilkunde wichtigen Urteils des Bundesgerichtshofes
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DerBundesgerichtshofhat in seinem Urteil vom 11. Mai 1982 entschieden, daß die Wahl der Behandlungsmethode bei einem Unfallverletzten primär Sache des Arztes ist. Nur wenn für den Patienten jeweils unterschiedliche Risiken entstehen, wenn der Arzt z. B. eine im Schrifttum immerwieder kritisierte Methode anwenden will, mußder Patientdarüber aufgeklärt werden. Ein Hinweis darauf, daß ein kleineres Krankenhaus unter Umständen nicht den Standard einer Spezialklinik bietet ist nur dann erforderlich, wenn im Einweisungskrankenhaus keine ausreichende Versorgung und Behandlung gewährleistet werden kann.