Gemeindepsychiatrische Ansätze zur Vermeidung der Unterbringung in geschlossenen Heimen – eine Positionsbestimmung

Der Nervenarzt - Tập 92 - Trang 935-940 - 2021
R. Borbé1,2, M. Rosemann3, A. Nienaber4, I. Steinhart5,6, A. Heinz7
1Klinik I für Psychiatrie und Psychotherapie, Universität Ulm, Ulm, Deutschland
2Zentren für Psychiatrie Südwürttemberg, Ravensburg-Weissenau, Deutschland
3Träger gGmbH Berlin, Berlin, Deutschland
4Fachhochschule Münster, Münster, Deutschland
5v. Bodelschwinghsche Stiftungen Bethel, Bethel, Deutschland
6Institut für Spzialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern, Greifswald, Deutschland
7Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie, Charité – Universitätsmedizin Berlin, Berlin, Deutschland

Tóm tắt

Die Unterbringung von Menschen mit psychischen Störungen in geschlossenen Heimen ist in vielen Fällen Ausdruck mangelnder alternativer Versorgungsangebote. In dem Spannungsfeld zwischen dem Bedürfnis nach Sicherung bei chronisch selbstgefährdendem Verhalten, rezidivierender akutpsychiatrischer Krisenintervention und mangelnder Perspektive, eine dauerhafte Therapie zu etablieren, wird vielerorts eine betreuungsrechtlich genehmigte Unterbringung in einem geschlossenen Heim durchgeführt. Welche Alternativen zur geschlossenen Heimunterbringung im gemeindepsychiatrischen Versorgungssystem gibt es in Deutschland? Unter Berücksichtigung einschlägiger Literatur wurde ein Diskussionsprozess in einer Expertengruppe trialogisch unter Beteiligung von Organisationen der Betroffenen und Angehörigen durchgeführt. Das gemeindepsychiatrische Versorgungssystem in Deutschland ist extrem heterogen. Das zergliederte sozialrechtliche und Finanzierungssystem erschwert eine sektorenübergreifende und kontinuierliche Versorgungsplanung und Leistungserbringung. Passgenaue und individuelle Leistungen, die eine geschlossene Heimunterbringung der betroffenen Personen verhindern könnten, gibt es in Deutschland nur an wenigen Standorten und in Form einzelner Modellprojekte. Die angesprochenen strukturellen und leistungsrechtlichen Defizite erfordern eine Reform der Rahmenbedingungen und ein Umdenken aller beteiligten Akteure, einschließlich der Kliniken. Alternative Ansätze zur Versorgung von Menschen mit schweren psychischen Störungen werden skizziert, darunter das Weddinger Modell, verbindliche gemeindepsychiatrische Strukturen, das funktionale Basismodell und Assistenzleistungen im Sozialgesetzbuch (SGB) IX infolge der Neuregelungen des Bundesteilhabegesetzes (BTHG).

Tài liệu tham khảo

Bundesgesetzblatt (2008) Gesetz zu dem Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 13. Dezember 2006 über die Rechte von Menschen mit Behinderungen sowie zu dem Fakultativprotokoll vom 13. Dezember 2006 zum Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. . In:Bundesgesetzblatt, Bonn, p 1419–1457

Bundesgesetzblatt (2016) Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung (Bundesteilhabegesetz-BTHG). In:Bundesgesetzblatt, Bonn, p 3234–3340

Konrad M (2019) Die Assistenzleistung: Anforderungen an die Eingliederungshilfe durch das BTHG. Psychiatrie Verlag,

Konrad M, Rosemann M (2016) Betreutes Wohnen: mobile Unterstützung zur Teilhabe. Psychiatrie Verlag,

Kunze H (1995) Personenzentrierte Orientierung der Hilfen. In: Kruckenberg P, Jagoda B, (APK) APK (Hrsg) Personalbemessung im komplementären Bereich – von der institutions- zur personenbezogenen Behandlung und Rehabilitation. Aktion Psychisch Kranke, Bonn, S 95–107

National Institute for Health and Care Excellence (NICE) (2020) Psychosis and schizophrenia in adults: prevention and management

Rosemann M, Gallinat J, Heinz A et al (2020) Vermeidung von Zwangsmaßnahmen im psychiatrischen Hilfesystem. In:Bundesarbeitsgemeinschaft Gemeindepsychiatrischer Verbünde e. V. (BAG GPV). https://www.bag-gpv.de/fileadmin/downloads/ZVP_Gesamtbericht_final.pdf. Zugegriffen: 27. Mai 2021

Steinhart I, Jenderny S, Schreiter J (2020) (Geschlossene) besondere Wohnformen als unverzichtbarer Teil der regionalen Verbundstrukturen in Deutschland? Psychiat Prax 47:370–375