Tóm tắt
1. Demenzbedingte Pflegebedürftigkeit steht einer zwecks Stabilisierung und Beübung der
Herz-Kreislauffunktion nach erlittenem Herzinfarkt begehrten stationären Rehabilitationsmaßnahmen
nicht von vornherein entgegen.
2. Ein bei Sachleistungen grundsätzlich zu erwägendes Verbot einer Vorwegnahme der Hauptsache
greift im Hinblick auf die Garantie effektiven Rechtsschutzes jedenfalls dann nicht, wenn dem Betroffenen
ein Abwarten bis zur Hauptsacheentscheidung nicht zumutbar ist. Eine “echte” Vorwegnahme der
Hauptsache liegt überdies dann nicht vor, wenn eine Erstattung der erbrachten Leistung in Geld in Betracht
kommt.