Beweisbeschlüsse im Arzthaftungsverfahren nicht selbstständig angreifbar

Medizinrecht - Tập 38 - Trang 132-133 - 2020

Tóm tắt

1. Ein Beschluss, mit dem es das Ausgangsgericht ablehnt, einen Beweisbeschluss zu ändern und den Sachverständigen in der beantragten Weise anzuleiten, ist grundsätzlich nicht anfechtbar. Dies entspricht allgemeiner Auffassung in der Rechtsprechung. 2. Ist eine Prozesspartei mit der Durchführung der Beweiserhebung nicht einverstanden, ist dies innerhalb der Instanz hinzunehmen, da es ihr freisteht, im Rahmen eines etwaigen Rechtsmittels die Endentscheidung überprüfen zu lassen. 3. Eine Ausnahme hiervon ist nur geboten, wenn eine Prozesspartei in ihrem Anspruch auf rechtliches Gehör oder ein faires Verfahren verletzt würde und ihr dadurch ein Schaden droht, der durch ein Rechtsmittel gegen die Endentscheidung nicht wiedergutzumachen wäre. 4. Es ist nicht unüblich, ein schriftliches Sachverständigengutachten zunächst ohne weitere Vorgaben an den Sachverständigen erstellen zu lassen, um auf Basis seiner allgemeinen medizinischen Ausführungen von Seiten des Gerichts im Rahmen seiner mündlichen Anhörung später zu entscheiden, welche Anknüpfungstatsachen relevant und berücksichtigungsfähig sind.