Der Beitrag befasst sich mit den Entwicklungen im Naturschutzrecht seit Juni 2015 und geht dabei im
Besonderen auf die BVerwG-Urteile zu den beiden “Mammut-Projekten” der Waldschlösschenbrücke
im Dresdner Elbtal sowie der Elbvertiefung im Hamburger Hafen ein. Mit dem Beschluss des BVerwG zur Berechnung
der Wertminderung im Rahmen einer Ersatzzahlung nach §15 Abs. 6 BNatSchG sowie des VGH München
zum Umfang der landwirtschaftlichen Privilegierungsklausel folgen weitere Entscheidungen der Gerichtsbarkeit.
Der Fokus liegt schließlich auf der noch nicht abgeschlossenen Novelle des BNatSchG sowie dem bereits
erlassenen neuen Landesnaturschutzgesetz NRW. Nach kurzer Darstellung der Konsequenzen des Fitness-Checks,
wird der Blick zuletzt auf die Anstrengungen im Artenschutz auf internationaler Ebene gerichtet.