§135a Abs. 2 Satz 2 BauGB ermöglicht den Gemeinden die Führung eines bauplanungsrechtlichen
Ökokontos, auf dem die Gemeinde Ausgleichsmaßnahmen gewissermaßen “anspart”,
um diese mit künftigen, oft noch unbekannten planbedingten Eingriffen gewissermaßen verrechnen
zu können. Im Naturschutzrecht regelt §16 Abs. 2 BNatSchG in Verbindung mit Landesrecht die
Bevorratung von vorgezogenen Aus...... hiện toàn bộ