Umwelt – ein bestimmbarer Rechtsbegriff?
Tóm tắt
In dem Beitrag wird untersucht, was unter dem Rechtsbegriff “Umwelt” zu verstehen ist.
In Ermangelung einer übergreifenden, das deutsche Umweltrecht harmonisierenden Legaldefintion, wird
ein Formulierungsvorschlag unterbreitet, der die Rechtslage de lege lata sowie die in den Anläufen
zu einem deutschen Umweltgesetzbuch unterbreiteten Definitionsvorschläge de lege ferenda berücksichtigt.
Dabei wird nicht verkannt, dass das nationale Umweltrecht zunehmend von inter- und supranationalen Vorgaben
geprägt wird. Ein Blick in ausgewählte andere europäische Rechtsordnungen rundet die Betrachtung
ab.
