Vertragsnaturschutz in neuem Gewand

Springer Science and Business Media LLC - Tập 33 - Trang 257-265 - 2011
Walter Frenz1
1Lehr- und Forschungsgebiet Berg- und Umweltrecht, RWTH Aachen, Aachen, Deutschland

Tóm tắt

Der Vertragsnaturschutz wurde in § 3 Abs. 3 BNatSchG neu geregelt und soll nunmehr vorrangig geprüft werden. Ist er damit anderen Handlungsformen vorzuziehen? Geblieben sind die vertragsrechtlichen Probleme.