Das fachärztliche Gutachten aus der Sicht des Juristen Die Perspektive des Richters

Der Anaesthesist - Tập 47 Số 10 - Trang 818-831 - 1998
Schlund, G. H.1
1Oberlandesgericht München, , XX

Tóm tắt

In nicht wenigen Prozessen im Zivil-, Straf- oder Sozialgerichtsverfahren ist die vom Richter zu treffende Entscheidung von der „Güte” des Gerichtsgutachtens abhängig. Vor allem in Straf- und Haftungsverfahren gegen Ärzte wird die Gutachtenserstattung oft zum „Dreh- und Angelpunkt” bei der Frage, ob der Arzt den Tod eines Patienten verschuldet hat, bzw. ob vom Patienten ein iatrogener Schaden unter Beweis gestellt werden kann. In den drei hier folgenden Beiträgen – eines Strafverteidigers, eines Richters und eines Zivilanwalts – soll versucht werden, dem Leser einen Einblick zu geben, wie diese drei völlig verschiedenen beruflich tätigen Juristen die Funktion eines gerichtlich bestellten medizinischen Sachverständigen „einschätzen”. In den Beiträgen wird u.a. die Stellung und Aufgabe, die Pflichten und die Rechte des gerichtlich beauftragten Sachverständigen, seine straf- und zivilrechtliche Haftung, sowie die Essentialia beim Aufbau eines gerichtlich bestellten Gutachtens zusammengefaßt, sich Gedanken zur juristischen Wertung von ärztlichen Gerichtsgutachten durch den Richter, sowie nähere Ausführungen zur spezifischen Funktion des Gutachters im Strafverfahren gemacht, Einzelheiten des Gutachterauftrags aufgelistet, das Fragerecht der am Strafverfahren Beteiligten exemplifiziert und auch ein sehr bedeutsamer Punkt, nämlich der der „intellektuellen Redlichkeit” des vom Gericht berufenen Sachverständigen angesprochen. Letztendlich wird in allen drei Beiträgen vor allem das Problem des „befangenen” Sachverständigen diskutiert und schlußendlich den ärztlichen Sachverständigen „gute Ratschläge” aus der Sicht dieser drei Juristen mit auf dem Weg gegeben, daß sie nämlich auf alle Fälle bei ihrer Gutachtenserstellung stets die Grenzen ihres Auftrags und ihrer Fachkompetenz nicht aus den Augen verlieren dürfen.