Bei den Beratungsleistungen in der neurologischen oder psychiatrischen Praxis sind grundsätzlich die allgemeinen Beratungen (GOP 1, 3, 4, 34) und die typisch neurologisch-psychiatrischen Beratungsleistungen (GOP 804, 806, 812 und 849) im weiteren Sinne zu unterscheiden. GOP 1 wird oftmals erbracht, aber versehentlich nicht abgerechnet.