Zwischen Selbstbestimmung und Fürsorge
Tóm tắt
Es werden die Grundprinzipien ethischen Handelns und der juristische Kontext bei Entscheidungen auf der Intensivstation erläutert. Nach langjährigem Primat des „ärztlichen Paternalismus“ ist mittlerweile die Beachtung der „Patientenautonomie“ vorrangiger Handlungsmaßstab. Ärztliche Maßnahmen rechtfertigen sich durch ihre Indikation und die Zustimmung des Patienten. Der einwilligungsfähige Patient hat ein Recht auf eine aus ärztlicher Sicht unvernünftige Entscheidung. Beim nichteinwilligungsfähigen Patienten ist die Verbindlichkeit von Patientenverfügungen seit 2009 gesetzlich geregelt; Entscheidungen sind im Dialog zwischen Arzt und Betreuer zu treffen. Ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) aus 2010 stellte klar, dass ein Therapieverzicht nicht nur durch Unterlassen, sondern auch durch den Abbruch einer bereits begonnenen Maßnahme wie beispielsweise einer Beatmung strafrechtlich erlaubt ist.