Zur Zuständigkeit beim faktischen Geschäftsführer

Wissenschaftliche Verlagsgesellschaft mbH - Tập 26 - Trang 166-168 - 2012
Josef Aicher

Tóm tắt

Im Hinblick auf die deutlichen Unterschiede zwischen dem faktischen und organschaftlichen Vertretern erscheint eine Auslegung des § 51 Z 6 JN dahin, dass diese Bestimmung auch den faktischen Geschäftsführer umfasst, nicht möglich.