Zur Vereinbarkeit der österreichischen Regelung, wonach die Werbung für in anderen Staaten gelegene Spielbanken verboten ist, wenn das gesetzliche Spielerschutzniveau in diesen Staaten nicht dem im Inland gewährleisteten Niveau entspricht, mit dem freien Dienstleistungsverkehr

Wissenschaftliche Verlagsgesellschaft mbH - Tập 26 - Trang 502-504 - 2012
Wolfgang Schuhmacher

Tóm tắt

Art 56 AEUV ist dahin auszulegen, dass er einer Regelung eines MS nicht entgegensteht, die die Werbung in diesem MS für in einem anderen MS gelegene Betriebsstätten von Spielbanken nur dann erlaubt, wenn die gesetzlichen Spielerschutzbestimmungen dieses anderen MS im Wesentlichen gleichwertige Garantien bieten wie die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen des ersten MS.