Zur Problematik einer Diskurstheorie der Wahrheit
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Tài liệu tham khảo
Jürgen Habermas, „Wahrheitstheorien“. In: H. Fahrenbach, hg.,Wirklichkeit und Reflexion, Pfullingen 1973. Seitenzahlen in Klammern beziehen sich auf diese Quelle.
George Pitcher, hg.,Truth, Englewood Cliffs 1964, S. 5f.
So sagt er z.B.: „Die Konsensustheorie der Wahrheit hat den Vorzug, Wahrheit... als diskursiv einlösbare Geltungsansprüche zuidentifizieren“ (Hervorhebung von mir) (230). Und schon vorher hieß es: „Wahrheit nennen wir den Geltungsanspruch, den wir mit konstativen Sprechakten verbinden. Eine Aussage ist wahr, wenn der Geltungsanspruch der Sprechakte, mit denen wir, unter Verwendung von Sätzen, jene Aussage behaupten, berechtigt ist“ (218).
Vgl. J. L. Austin, „Truth“. In: G. Pitcher,loc. cit., S. 18–31.
J. Habermas, „Nachwort“ zuErkenntnis und Interesse, Frankfurt/M. 1973, 2. Aufl., S. 384.
J. L. Austin, „Unfair to Facts“. In: Austin,Philosophical Papers, London 1961, S. 156.
C. A. Baylis, „Facts, Propositions, Exemplification and Truth“,Mind 57, 1948, S. 459–479.
Ansgar Beckermann, „Die realistischen Voraussetzungen der Konsenstheorie von J. Habermas“,Zeitschrift f. Allgemeine Wissenschaftstheorie III/1, 1972, S. 63–80.
Es täuscht, wenn Habermas hier scheinbar eine realistische Position vertritt, indem er sagt: „Ob Sachverhalte existieren, entscheidet über die Wahrheit der Aussagen, in denen sie wiedergegeben werden, aber nicht über die Angemessenheit des Sprachsystems, dem die für diese Aussagen verwendeten Begriffe und Prädikate entlehnt sind“ (248). Die Existenz von Sachverhalten ist für Habermas, wie wir gesehen haben,nicht etwas in der Welt.
Ich habe die These, daß nicht die Sprache selbst eine transzendentale Funktion in der Erkenntnis hat, sondern erst unser gesamtes kognitives Vermögen den Rahmen möglicher Erfahrungsorganisation determiniert undqua biologischer Ausstattung auch selbst Gegenstand empirischer Forschung werden kann, bereits an anderer Stelle gegen K.-O. Apel vertreten, der den Rahmen transzendental möglicher Erfahrung ebenfalls auf die natürliche Sprache einengt (Vgl. dazu „Hermeneutics versus Philosophy of Science“,Poetics 13, 1975). Da wir über die kategorialen Grenzen unseres kognitiven Vermögens nicht hinreichend informiert sind, halte ich die normative Frage der Legitimierungbestimmter Begriffsrahmen im Sinne einer transzendentalen Letztbegründung für sehr bedenklich, da dies geeignet ist, bestimmte Erfahrungsmöglichkeiten dogmatisch festzuschreiben. Insofern muß allenfalls über die erkenntnisnormative Frage entschieden werden, ob wir zukünftige Erweiterungen der begrifflichen Organisation unserer Erfahrung wünschen sollen.
J. Habermas, „Nachwort“, S. 403/4.
Ibid., S. 396.
Zur grundsätzlichen Problematik einer philosophischen Begründung von Erkenntnisinteressen als Bedingungen der Möglichkeit von gültiger Erfahrung vgl. z.B. W. Stegmüller,Probleme und Resultate der Wissenschaftstheorie und Analytischen Philosophie, Bd. IV, Berlin, Heidelberg, New York 1973, S. 62f.
