Quotelung bei Obliegenheitsverletzungen: Alles, Nichts oder die Hälfte
Tóm tắt
Der Übergang vom Alles-oder-nichts-Prinzip zum Quotenprinzip ist ein zentrales Element der VVG-Reform. Der vorliegende Beitrag behandelt die für die Durchführung der Quotelung maßgeblichen Grundsätze. Ausgangspunkt ist der Begriff der groben Fahrlässigkeit. Einfache und grobe Fahrlässigkeit unterscheiden sich nicht kategorial voneinander. Grobe Fahrlässigkeit ist nur eine graduelle Steigerung der einfachen Fahrlässigkeit. Hieraus folgt, dass die für die Feststellung der groben Fahrlässigkeit maßgeblichen Kriterien auch über die für die Quotelung maßgebliche Schwere des Verschuldens entscheiden. Lassen sich die für die grobe Fahrlässigkeit relevanten Umstände nicht aufklären, so wird das Vorliegen grober Fahrlässigkeit bei Obliegenheitsverletzungen vermutet. Die Schwere des Verschuldens bestimmt sich in diesem Fall primär nach dem objektiven Gewicht der Obliegenheitsverletzung.