Nachbarn; Parteistellung; 15 m-Abstand; Gleichheitsgrundsatz

Baurechtliche Blätter - Tập 11 - Trang 147-148 - 2008
K. Giese

Tóm tắt

Bezüglich der Regelung der Parteistellung der Nachbarn im bgld BauG (hier: eingeschränkt auf einen 15 m-Abstand zu den Baufronten) bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken.