Kein unumkehrbarer Zustand durch EV

Juristische Blätter - Tập 131 - Trang 182-184 - 2009
Bernhard König

Tóm tắt

Eine einstweilige Verfügung – auch eine solche nach § 381 Z 2 EO – kann immer nur eine vorläufige Regelung zum Gegenstand haben; sie darf keine Sachlage schaffen, die nicht mehr rückgängig gemacht werden kann.