Guidelines for the planning and implementation of telemedical applications

Wiener klinische Wochenschrift - Tập 117 - Trang 673-683 - 2005
Georg Duftschmid1, Michael Binder2, Thomas Wrba1, Wolfgang Dorda1, Hubert Pehamberger2
1Medizinische Statistik und Informatik, Medizinische Universität Wien, Wien, Österreich
2Universitätsklinik für Dermatologie, Medizinische Universität Wien, Wien, Österreich

Tóm tắt

Der Einsatz telemedizinischer Anwendungen gestaltet sich in der Praxis aufgrund der Komplexität und Vielschichtigkeit der Disziplin – unter anderem sind technische, organisatorische und rechtliche Aspekte zu beachten – oft schwierig. Telemedizin-Richtlinien, die hierbei als "Wegweiser" dienen können, existieren derzeit nur für ausgewählte medizinische Fachrichtungen und sind oftmals auf sehr spezifische medizinische und technische Szenarien zugeschnitten. Ihre Verwendung im österreichischen Gesundheitswesen wird weiters durch fremde Rechtsgrundlagen, meist aus dem anglo-amerikanischen Raum, erschwert. Ziel dieser Arbeit ist es daher, auf bestehenden, fachrichtungsspezifischen Telemedizin-Richtlinien aufsetzend, allgemeine Richtlinien zu entwickeln, die eine breite Anwendbarkeit in allen Einsatzbereichen der Telemedizin im österreichischen Gesundheitswesen ermöglichen sollen. Neun bestehende Telemedizin-Richtlinien für verschiedene medizinische Fachrichtungen wurden unter Berücksichtigung gemeinsamer Kommunikationsmuster abstrahiert und zusammengeführt. Dabei wurde von einer in der Literatur beschriebenen Kategorisierung telemedizinischer Anwendungen nach den beteiligten Kommunikationsteilnehmern ausgegangen. Es wurden zwei allgemeine Richtlinien erstellt, die sich mit sieben typischen Themenbereichen der Telemedizin befassen. Diese harmonisierten Telemedizin-Richtlinien sind im Gegensatz zu den bestehenden Richtlinien (1) unabhängig von spezifischen medizinischen Fachbereichen und damit in allen Einsatzbereichen der Telemedizin anwendbar, so auch in Fachbereichen, in denen bis dato noch keine Richtlinien existiert haben; (2) an die österreichischen Rechtsgrundlagen angepasst; (3) durch ihre breite Anwendbarkeit auch für Fachbereiche, in denen bereits Richtlinien bestanden haben, insofern interessant, als von allgemein nützlichen Empfehlungen anderer Fachbereiche profitiert werden kann.