Das neue Vertragsarztrecht
Tóm tắt
Das vom Bundestag im Oktober 2006 beschlossene Vertragsarztrechtsänderungsgesetz (VÄndG) trägt zur Liberalisierung und Flexibilisierung des Berufsrechts bei. Viele Regelungen, die bisher nur für medizinische Versorgungszentren galten, können jetzt auch vom niedergelassenen Arzt in freiberuflicher Tätigkeit genutzt werden. Dies betrifft die Definition von Berufsausübungsgemeinschaften, die Aufhebung der Bindung an einen Vertragsarztsitz sowie Teilzulassungen. Davon werden auch positive Auswirkungen bei der Bewältigung des drohenden Ärztemangels erwartet, da die Versorgung gerade in ländlichen dünner besiedelten Regionen gefährdet ist, in denen der in Einzelpraxis niedergelassene Arzt die Versorgung prägt. Sachsen hat diese gesetzlichen Neuregelungen durch mehrere Initiativen in den letzten Jahren gefordert und unterstützt. Es werden die bereits in Sachsen wirksamen Maßnahmen gegen den drohenden Ärztemangel aufgezeigt und auf neue Initiativen, wie das Modell der modernen Gemeindeschwester, verwiesen. Wichtige Impulse zur Verbesserung der Versorgungsqualität werden auch von der Erleichterung bei der Tätigkeit in Praxis und Krankenhaus durch das VÄndG erwartet.