Beweisaufnahme für ein anstehendes Unzuständigkeitsurteil

Juristische Blätter - Tập 131 - Trang 734-736 - 2009
Reindl-Krauskopf

Tóm tắt

Für ein Unzuständigkeitsurteil bedarf es weder einer vollständigen Beweisaufnahme zum angekl Sachverhalt noch der Durchführung von Kontrollbeweisen zur Stichhältigkeit des eine qualifizierte strafbare Handlung indizierenden Beweismittels. Im Übrigen gelten für die Beweisaufnahme in der Hauptverhandlung für ein allenfalls heranstehendes Unzuständigkeitsurteil keine anderen Regeln als im sonstigen Strafprozess. Daher dürfen als Kriterien für die Verdachtsbeurteilung nur in der Hauptverhandlung rechtmäßig vorgekommene Beweismittel herangezogen werden.