Bebauungsplan; geringfügige Planabweichungen

Baurechtliche Blätter - Tập 13 - Trang 63-63 - 2010
K. Giese

Tóm tắt

"Geringfügige" Abweichungen von den Bestimmungen des Bebauungsplanes sind nur im Rahmen der in § 36 Abs 2 oö BauO vorgesehenen Toleranzen (höchstens 10%, nicht mehr als 50 cm) zulässig.