Bauen auf fremden Grund mit Zustimmung des Grundeigentümers; Eigentumserwerb

Baurechtliche Blätter - Tập 12 - Trang 193-193 - 2009
M. Auer, B. Egglmeier-Schmolke

Tóm tắt

Das Vorliegen einer Vereinbarung über die Bauführung zwischen Grundeigentümer und Bauführer schließt die Anwendung der subsidiären Vorschriften des § 418 ABGB aus. Nur für den Fall, dass in einem solchen Übereinkommen vorgesehen wäre, dass der Grund dem Bauführer zufallen sollte, der Grundeigentümer sich aber in der Folge nicht mehr an die Vereinbarung hält, ist der Bauführer so zu behandeln, als ob kein Übereinkommen vorliege. Die bloße Zustimmung der Grundstückseigentümer zur Bauführung ohne Vereinbarung über die Eigentumsverhältnisse führt noch nicht zum Eigentumserwerb des Bauführers an dem betroffenen Grundstücksteil.