Ausgleichsanspruch eines Handelsvertreters
Tóm tắt
Ein vertragliches Verbot, während der Dauer eines Agentenvertrages für ein Konkurrenzunternehmen tätig zu werden, wird nicht schon dadurch verletzt, dass der Agent während der Kündigungsfrist im Register der Finanzmarktaufsichtsbehörde als freier Mitarbeiter von Konkurrenzunternehmen eingetragen ist. Erforderlich ist der Nachweis einer tatsächlichen Konkurrenztätigkeit. Ähnlich wie der Abfertigungsanspruch eines Arbeitnehmers hängt der Ausgleichsanspruch eines Handelsvertreters davon ab, wodurch das Vertragsverhältnis geendet hat. Der Anspruch entfällt daher nicht, wenn der Handelsvertreter zwar selbst gekündigt, aber der Unternehmer den Vertrag vor Ablauf der Kündigungsfrist ohne wichtigen Grund aufgelöst hat.