Beteiligtenprognose und Zustellung im Großverfahren

Wissenschaftliche Verlagsgesellschaft mbH - Tập 25 - Trang 633-636 - 2011
Ewald Wiederin

Tóm tắt

Die Wortfolge "voraussichtlich insgesamt mehr als 100 Personen beteiligt" in § 44a Abs 1 AVG bedeutet, dass die Behörde eine Prognoseentscheidung zu treffen hat, wobei sich die Rechtmäßigkeit dieser Entscheidung nach den Verhältnissen vor Durchführung des Ermittlungsverfahrens richtet. Ist die Prognose in diesem Zeitpunkt begründet, wird die Anwendung der Bestimmungen über das Großverfahren nicht dadurch rechtswidrig, dass sich in weiterer Folge herausstellt, dass doch weniger Personen beteiligt sind.