Grenzen der Behandlung Schwerstverletzter
Tóm tắt
In der Frühphase stellen schwerste Schädel-Hirn-Traumen mit therapeutisch unbeeinflußtem Glasgow Coma Scale von 3 Punkten und weiten lichtstarren Pupillen (> 30–60 min) mit entsprechendem computertomographischem Befund des Hirndruckes (z.B. Mittellinienverlagerung > 2 cm) eine nicht überlebbare morphologische Grenze dar. Dasselbe gilt für unstillbare Massenblutungen mit Herz-Kreislauf-Stillstand. Dagegen kann in zunehmenden Einzelfällen durch eine aggressive Schocktherapie mit notfallmäßiger operativer Blutstillung ein Überleben erreicht werden. Das sekundäre Versterben am Multiorganversagen, welches in den letzten Jahrzehnten in 10–30% eine Grenze der Behandelbarkeit dargestellt hatte, konnte drastisch reduziert werden. Hohes Lebensalter, Langzeitintensivtherapie und Suicid stellen keine Grenze der Behandelbarkeit dar und führen überwiegend zu einer guten Rehabilitation. Jedoch erfordert eine verantwortungsvolle Schwerstverletzten-Behandlung im Einzelfall auch das Erkennen von ethischen Grenzen, um unter Abschätzung aller die zu erwartende Lebensqualität beeinflussender Faktoren eine lebens- und leidensverlängernde Apparate-Medizin zu vermeiden. Mit den zunehmende reduzierten Ressourcen erscheint die Polytrauma-Versorgung in Zukunft durch ökonomische Grenzen bedroht. Die volkswirtschaftliche Analyse zeigt jedoch, daß durch die deutlich verbesserte Überlebensrate der überwiegend jungen Trauma-Patienten und deren Reintegration in den Arbeitsprozeß und der damit verbundenen Reduzierung der indirekten Sekundärkosten die hohen direkten Behandlungskosten großteils ausgeglichen werden können.