Die Entwicklung der Rechtsprechung zur nachträglichen Sicherungsverwahrung seit 2006
Tóm tắt
Die Entwicklung der Rechtsprechung zur nachträglichen Sicherungsverwahrung seit 2006 hat die Kontinuität der ersten Entscheidungen des Bundesgerichtshofs gewahrt. Nur in sehr wenigen Fällen erfolgte eine Unterbringung nach den neuen Normen. Versuche des Gesetzgebers, die Anwendung durch Einführung des § 66b I 2 StGB auszuweiten, blieben im Wesentlichen erfolglos, da sowohl der Bundesgerichtshof als auch das Bundesverfassungsgericht die Norm nur dann als verfassungsgemäß angesehen haben, wenn ihre Anwendung auf wenige „Extremfälle“ beschränkt bleibe. Schwierigkeiten zeigten sich ferner bei der Anordnung der nachträglichen Sicherungsverwahrung nach der Erledigungserklärung einer Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus. Hier sind immer noch einige Fragen ungeklärt.
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