„Qualitätszuschläge“ in der kassenärztlichen Honorierung von Hausärzten
Tóm tắt
Das medizinische Arbeitsfeld der Hausarztpraxis ist dadurch charakterisiert, dass klar abgrenzbare und benennbare Diagnosen selten vorkommen; eine Niedrigprävalenzumgebung vorliegt. Dies hat Einfluss auf die Vorhersagekraft von Untersuchungen, insbesondere auf die Zahl der falsch-positiven Befunde. Diese nehmen in ihrem Anteil an allen positiven Befunden zu, und sie nehmen absolut gesehen nochmals zu, wenn viele, wenig gezielte Untersuchungen gemacht werden. Eine Honorierung, die in diesem Arbeitsfeld zur Durchführung vieler Untersuchungen Anreize setzt, lässt viele falsch-positive Befunde entstehen. Die Honorierung mittels sog. „Qualitätszuschläge“ ist eine solche Honorierung. Für 4 technische Untersuchungen, für die es Qualitätszuschläge gibt, wird für die bundesdeutsche Durchschnitts-Praxis und unter Nutzung bekannter Testcharakteristika (Sensitivität und Spezifität) und anzunehmender Prävalenzen, die Zahl falsch-positiver Befunde bei der Erbringung dieser Leistungen errechnet. Technische Untersuchungen in der hausärztlichen Niedrigprävalenzumgebung tragen das Risiko, dass pro einem richtig-positiven Patienten fast zwei falsch-positive Patienten „erzeugt“ werden. Die tatsächliche Anzahl der falsch-positiven Patienten dürfte sogar höher liegen. Eine Vergütung, die die massenweise Anwendung von Untersuchungen in der Hausarztpraxis fördert, ist nicht versorgungsgerecht und gefährdet über das Entstehen vieler falsch-positiver Befunde die Qualität in diesem Versorgungsbereich.
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